Steuerstrafrecht

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Steuerstrafrecht. Wir beraten Privatpersonen und mittelständische Mandanten bei nationalen und internationalen steuerstrafrechtlichen Sachverhalten, insbesondere Steuerhinterziehung. Wegen der besonderen Abhängigkeit des Steuerstrafverfahrens vom Besteuerungsverfahren gewährleisten nur umfassende steuerrechtliche Kenntnisse eine Ausschöpfung sämtlicher Möglichkeiten. Denn die auf der anderen Seite tätige Steuerfahndung ermittelt sowohl den steuerrechtlichen als auch steuerstrafrechtlichen Sachverhalt. Dies kann zu einer Dominanz und Überlegenheit der Finanzbehörden führen. Während einerseits ein steuerliches Mehrergebnis nicht zwingend eine Steuerverkürzung - Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit- bedeutet, kann im umgekehrten Fall trotz gleichbleibender Steuerlast eine Steuerhinterziehung vorliegen. Dieses überraschende Ergebnis ergibt sich bei dem Kompensationsverbot nach § 370 Abs. 4 S. 3 Abgabenordnung unterliegendenSachverhalten. Wenn unser Mandant durch einen Steuerberater betreut wird, bearbeiten wir in enger Abstimmung mit dem Steuerberater die strafrechtliche Seite.
Dabei verlieren wir die einschneidende Wirkung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und die wirschaflichen Folgen der Nacherhebung von Steuern nicht aus den Augen. Eine zielgerichtete Erledigung unter Wahrung der beruflichen Stellung und des Rufs des Mandanten ist für uns von besonderer Bedeutung.



U N S E R E   L E I S T U N G 

In Stichworten kann man unsere Leistungen wie folgt zusammenfassen:

Beratung über die Nacherklärung von Steuern (Selbstanzeige gemäß § 371 AO)
Verhandlungen mit der Steuerfahndung über die Einstellung des Strafverfahrens ohne oder gegen Auflagen (§ § 170, 15, 153 a StPO)
Klärung von Meinungsverschiedenheiten durch eine tatsächliche Verständigung mit der Finanzverwaltung
Verlängerung des Stafverfahrens bei schwierigen Verfahren zur Erzielung einer einverständlichen Lösung
Erledigung notwendiger Buchfürungsarbeiten - Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung - soweit kein steuerlicher Berater vorhanden ist
Vertretung im Strafbefehlsverfahren, im erstinstanzlichen Verfahren und im Rechtsmittelverfahren - Berufungs- und Revisions verfahren -


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