Kosten

D E R   R E C H T S A N W A L T   M U ß   N I C H T   T E U E R   S E I N ! 

Wir bieten eine sorgfältige Rechtsberatung zu einem fairen Preis . Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten haben wir im folgenden für Sie zusammengestellt:


E R S T B E R A T U N G   U N D   A U ß E R G E R I C H T L I C H E   B E R A T U N G 

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit ihren Auftraggebern zu treffen.

Beratungshilfe
Wenn ein Mandanten nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Anwaltskosten aufzubringen, wird ihm auf Antrag Beratungshilfe gewährt. Der Mandant hat dann nur einen Eigenanteil von 15 Euro zu tragen. Ferner darf die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig sein. Über den Antrag entscheidet das Amtsgericht. Da in Zeiten des Sparzwangs der öffentlichen Haushalte das Beratungshilfegesetz häufig zu ungunsten des Mandanten ausgelegt wird, worauf die Rechtsanwaltkammer Köln Mitte 2007 hingewiesen hat, empfehlen wir vorher beim Amtsgericht, das für den Wohnort des Mandanten örtlich zuständig ist, einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. So werden unliebsame Überraschungen infolge der Ablehnung der Beratungshilfe vermieden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass durch uns nachträglich ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt wird. Voraussetzung ist aber, dass vor der Beratung Einvernehmen besteht, dass die Sache über Beratungshilfe abzurechnen ist.

Kurzberatung
Es wird aber häufig die Inanspruchnahme des anwaltlichen Beratung wegen vermeitlich hoher Kosten zu lange herausgezögert. Die Kanzlei Pelzer bietet aus diesem Grund auf ausdrücklichen Wunsch des Mandanten ( Verbraucher) eine erste Kurzberatung zu einer Pauschale von 55 € inklusive Mehrwertsteuer an. Es handelt sich um eine 30-minütige Kurzberatung, bei der wir die voraussichtlichen Erfolgsaussichten und eine Kostenberechnung (Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten) vornehmen. Sie können dann entscheiden, ob Sie die Sache weiterverfolgen möchten oder nicht.
Kann die Sache wegen des tatsächlichen Umfangs oder ihrer rechtlichen Schwierigkeiten nicht im Rahmen der Kurzberatung erledigt werden, weisen wir bei der Beratung darauf hin, bevor weiter Kosten entstehen. Sie können dann entscheiden, ob wir die Beratung fortsetzen und die Sache weiter bearbeiten sollen. Treffen sie die Entscheidung. dass wir die Angelegnheit weiter bearbeiten, wird die Kurzberatungspauschale auf die weiter anfallenden Gebühren angerechnet.

Beratungen ohne besondere Vereinbarungen

Wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wird, werden die üblichen Gebühren geschuldrt


W E I T E R E   G E B Ü H R E N 

In den übrigen Fällen rechnen wir unsere Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.

Unter Angabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.


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