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Als Rechtsanwälte bzw. als Fachanwalt für Steuerrecht sind wir Angehörige eines freien Berufs und Organ der Rechts- und Steuerrechtspflege. Durch regelmäßige Fortbildung von Rechtsanwalt Georg Pelzer, die berufliche Verschwiegenheit und gute Kenntnis der wirschaftlichen und persönlichen Umstände unserer Mandanten tragen wir eine große Verantwortung und haben eine besondere Vertrauensstellung. Wir begleiten unsere Mandanten - gegebenfalls in Zusammenarbeit mit deren Steuerberater - bei allen steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen mit dem Ziel, deren Interessen optimal zu vertreten und den wirschaftlichen Erfog zu sichern. Die Erfolgsquote der Steuerpflichtigen vor den Finanzgericht Köln beträgt mehr als ein Drittel. Im Jahre 2005 lag sie sogar bei über 40 %.
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