Zwangsversteigerungsrecht

Noch nie gab es so viele Zwangsversteigerungen wie im Jahr 2004. Die Zahl der Versteigerungen bei den Amtsgerichten hatte Rekordhöhe erreicht. 91.846 Eigenheimgrundstücke, Eigentumswohnungen und Geschäftshausgrundstücke wurden im Jahr 2004 versteigert.
Im Jahr 2017 gab es 33.647 Zwangsversteigerungen(Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie10, Reihe 2.1., Seite 13, Erschienen am 23.07.2018)

Die Ursachen für eine Zwangsversteigerung sind vielfältig. Zu nennen sind:
- Arbeitslosigkeit
- bei Selbständigen, schlechte Zahlungsmoral der Kunden
- schlechte Finanzierung
- Trennug und Scheidung

Aber nicht nur für Schuldner, sondern auch für Gläubiger, Mieter des Objekts, Bieter und Ablösungsberechtigte ist die Zwangsversteigerung von erheblicher Bedeutung. Weil die Rechtsmaterie komplex ist und es auf die Besonderheiten des Einzelfalls ankommt , ist eine Beratung über die Rechte und Möglichkeiten von großer Bedeutung, um nicht Nachteile zu erleiden.

Größere Bedeutung gewinnt die Teilungsversteigerung, die der Auseindersetzung von Miteigentümergemeinschaften, wie zum Beispiel zwischen Ehegatten oder Erben dient. Die Teilungsversteigerung hat zwar gewisse Parallelen zur Zwangsversteigerung. Sie hat aber teilweise ihre eigenen Besonderheiten. Entgegen einer landläufig weit verbreiteten Meinung kann die Teilungsvesteigerung ein pobates Mittel sein, Miteigentümergemeinschaften oder Erbengemeinschaften auseinderzusetzen, wenn ein einvermehlicher freihändiger Verkauf scheitert oder wenn der Erwerb der gesamten Immobilie durch einen Miteigentümer wegen des Widerstands der anderen Miteigentümer scheitert.



U N S E R E   L E I S T U N G E N 

Vertretung von Gläubigern, Schuldnern, Bietern und Ablösungsberechtigten im Zwangsversteigerungsverfahren einschließlich der Wahrnehmung des Versteigerungstermins und des Verteilungstermins
Stellung von Einstellungsanträgen und Einlegung von Rechtsbehelfen
Anträge auf abweichende Versteigerungsbedingungen
außergerichtliche Verhandlungen mit Banken und sonstigen Gläubigern
Beitritt im Teilungsversteigerungsverfahren
Geltendmachung von Ansprüchen wegen bestehen bleibender, aber nicht mehr oder nicht mehr voll valutierter Grundpfandrechte


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