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Zwar werden ca. 40 % der Ehen geschieden, so dass eine Vielzahl davon betroffen sind. Trotzdem bedeutet aber das Scheitern einer Ehe häufig eine allgemeine Krisensituation mit Ängsten über die persönliche und vor allem auch wirtschaftliche Zukunft. Wir helfen Ihnen Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen und unberechtigte, überzogene Ansprüche abzuwehren. Eine zentrale Bedeutung nimmt die Berechnung von Unterhaltsansprüchen ein. Ohne vertiefte steuerrechtliche -insbesonders einkommensteuerrechtliche- Kenntnisse ist ein Unterhaltsberechnung vor allem bei Selbständigen nicht möglich. Über diese Kenntnisse verfügen wir infolge langjähriger Tätigkeit oder als Fachanwalt für Familienrecht und Steuerrecht. Bei der Anwendung der Düsseldorfer Tabelle, von Quoten, Schlüsseln und auch der verschiedenen Leitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte ist zu berücksichtigen, dass die gewonnenen Ergebnisse nur Richtwerte und Orientierungshilfen sind. Deren Anwendung kann die Berechnung des angemessen Unterhalts nicht ersetzen, da sie individuelle Besonderheiten auf Seiten des Unterhaltsschuldners und Unterhaltsgläubigers nicht berücksichtigen. Wir zählen es zu unseren Aufgaben, die individuellen Besonderheiten in den Mittelpunkt zu stellen, um für unsere Mandanten gute Ergebnisse zu erzielen.
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