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In Deutschland werden in diesem Jahrzehnt ca. eineinhalb bis zwei Billionen Euro vererbt. Leider wird die erbrechtliche Gestaltung häufig entweder unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung von Erbschaftsteuern oder unter dem Gesichtspunkt einer optimalen zivilrechtlichen Gestaltung gesehen. Eine erbschaftsteuerliche optimale Gestaltung kann aber zu zivilrechtlich unerwünschten Ergebnissen führen, wie umgekehrt eine optimale zivilrechtliche Gestaltung erbschaftsteuerlich unerwünschte Folgen haben kann. So ist beispielweise das relativ beliebte Berliner Testament, bei dem sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und einen Dritten (meist ein Kind oder mehre Kinder) zum Erben des Überlebenden bestimmen, bei größeren Nachlässen erbschaftsteuerlich nachteilig. Erschwerend kommt hinzu, dass viele über eine Vermögensregelung nach dem Tod nicht gerne sprechen, viele auch ungerne darüber nachdenken.Trotzdem sollte jeder sich frühzeitig überlegen, ob und in welcher Weise Bestimmungen über das Vermögen im Erbfall getroffen werden sollen. Wir beraten Sie, auf welche Weise Sie am besten Ihre Vorstellungen verwirklichen können. Durch die Vermeidung unnötiger Erbschaftsteuer werden die Erben wirtschaftlich entlastet. Durch eine zivilrechtlich durchdachte Gestaltung kann viel Streit und Unglück vermieden werden. Sollte es zu Streitigkeiten zwischen den Erben kommen, vertreten wir Sie als Erbe oder Pflichteilsberechtigter außergerichtlich und in den gerichtlichen Verfahren vor den Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
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